Der TÜV-Verband fordert eine gesetzliche Regulierung von Produkten und Anwendungen mit künstlicher Intelligenz (KI). „Sind beim Einsatz von künstlicher Intelligenz die Gesundheit von Menschen oder ihre elementaren Grundrechte in Gefahr, sollten KI-Systeme bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen“, sagt Marc Fliehe, Leiter Digitalisierung und Cybersecurity beim TÜV-Verband (VdTÜV). Das gelte z.B. für automatisierte Fahrzeuge, medizinische Diagnosen, mit Menschen interagierende Roboter oder Entscheidungssysteme, die Personen betreffen.
Einteilung in Risikoklassen
„Unser Ziel ist es, den breiten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig die damit einhergehenden Gefahren zu verringern“, betont Fliehe. Aufgrund der unerschöpflichen Vielfalt möglicher KI-Anwendungen sei klar, dass nicht alle KI-Systeme die gleichen Anforderungen erfüllen müssen. Daher sollten KI-gestützte Systeme in Risikoklassen eingeteilt und nach ihrem Gefährdungspotenzial reguliert werden. Die Maßnahmen könnten von einem vollständigen Regulierungsverzicht über formelle Anforderungen wie Transparenzpflichten und – im nächsten Schritt – Zulassungsverfahren vor der Markteinführung bis zu einem Verbot bestimmter, besonders gefährlicher oder ethisch fragwürdiger KI-Anwendungen reichen. Der TÜV-Verband will damit die Pläne der EU-Kommission unterstützen, die einen europäischen Rechtsrahmen für KI-Systeme schaffen will und ihre Vorstellungen im ‘Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz‘ zusammengefasst hat.