
Mit dem neuen Kriterienkatalog für KI-basierte Clouddienste (Artificial Intelligence Cloud Services Compliance Criteria Catalogue, AIC4) will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Grundlage schaffen, um die Sicherheit von KI-Systemen bewerten zu können. Der AIC4 des BSI definiert dabei erstmals ein Basisniveau an Sicherheit für KI-basierte Dienste, die in Cloud-Infrastrukturen entwickelt und betrieben werden. Der AIC4 umfasst KI-spezifische Kriterien, die eine unabhängige Prüfung der Sicherheit eines KI-Service über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg ermöglichen.
„Mit der zunehmenden Verbreitung lernender Systeme stellt sich immer dringender die Frage nach ihrer Vertrauenswürdigkeit. Deshalb nehmen wir uns als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes dieser Fragestellung an. Wir legen mit dem AIC4 erstmals eine konkrete Lösung vor, die über nachvollziehbare Kriterien die Informationssicherheit im Bereich der künstlichen Intelligenz verbessert“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm. Künstliche Intelligenz (KI) verspricht die Revolution der Fertigung, doch in der Praxis scheitern viele Projekte an einer unzureichenden Datenbasis. Warum Sie erst Ordnung schaffen müssen, bevor Sie Künstliche Intelligenz erfolgreich nutzen können. ‣ weiterlesen
Ohne Datenordnung keine Effizienz: Wie Sie Ihre Produktion KI-ready machen
KI-Zertifizierung ‘Made in Germany‘
Bereits im November 2020 ist das BSI im Rahmen der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Kompetenzplattform KI.NRW eine strategische Kooperation mit Fraunhofer IAIS eingegangen, um die Entwicklung einer KI-Zertifizierung ‘Made in Germany‘ voranzubringen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Prüfverfahren für die Zertifizierung von KI-Systemen zu entwickeln, die als Basis für technische Standards und Normen dienen können.
















