ZVEI-Stellungnahme zur europäischen KI-Verordnung

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Die Europäische Kommission hat am 21. April ihren Vorschlag für eine Verordnung über künstliche Intelligenz (‚AI Act‘) vorgelegt.  Der Verordnungsvorschlag zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen in Europa für sogenannte ‚Hochrisiko-KI-Systeme‘ zu schaffen und unterscheidet im Rahmen eines Risiko-basierten Ansatzes zwischen Hochrisiko- und Nicht-Hochrisiko-KI. Der ZVEI begrüßt grundsätzlich diesen von der EU-Kommission gewählten Risiko-basierten Ansatz. Dabei sollte ein zukunftsgerichtete Regulierung von KI aber auch die immensen Chancen betrachten, die sich durch die Entwicklung und Anwendungen von künstlicher Intelligenz für die Wirtschaft in Europa bieten.

Es wird grundsätzlich begrüßt, dass sich der vorgelegte Regulierungsvorschlag an den bestehenden Rechtsrahmen des New Legislative Framework (NLF) und damit verbunden die bestehenden Produktrichtlinien anlehnt. Der aktuell sehr breite Anwendungsbereich der geplanten Vorordnung sollte hingegen kritisch hinterfragt werden. Basierend auf dem aktuellen Verordnungsentwurf würden nicht nur KI-Anwendungen, sondern auch herkömmliche Datenanalyse-Software umfasst werden, die auf statistischen Konzepten basiert.

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